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Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
der Friedrich von Lien AG, Zeven
1.0 Die Grundlage einer dauernden und bleibenden Geschäftsverbin- Bestellung durch uns (Auftragsbestätigung). Soweit nicht anders 9.4 Nimmt der Kunde Forderungen aus der Weiterveräußerung von Vor-
dung sind nicht Lieferungs- und Zahlungsbedingungen, sondern vereinbart, werden die Waren von uns in handelsüblicher Qualität behaltsware in ein mit seinen Abnehmern bestehendes Kontokor-
Zusammenarbeit und gegenseitiges Vertrauen. Dennoch kommen und Ausführung geliefert, unter Berücksichtigung fabrikationsbe- rentverhältnis auf, so tritt er einen zu seinen Gunsten sich ergeben-
wir nicht umhin, für alle Geschäfte mit unseren Kunden in unseren dingter handelsüblicher Toleranzen für Abmessungen,Gewichte und den anerkannten Saldo oder Schlusssaldo bereits jetzt in Höhe des
Lieferungs- und Zahlungsbedingungen einige Punkte abweichend Gütebedingungen. Bezugnahme auf Normen, Werkstoffblätter oder Betrages an uns ab, der dem Gesamtbetrag der in das Kontokor-
bzw. ergänzend zu den gesetzlichen Bestimmungen zu regeln. Werksprüfungen stellen keine Beschaffenheitsgarantie dar. Öffent- rentverhältnis eingestellten Forderungen aus der Weiterveräuße-
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht, und liche Äußerungen von uns, unseren Gehilfen oder von etwaigen rung der Vorbehaltsware entspricht. Ziffer 9.3 Sätze 3 und 4 finden
zwar auch dann nicht, wenn sie uns in einem Bestätigungsschrei- Herstellern oder deren Gehilfen, insbesondere in Werbeunterlagen, entsprechende Anwendung.
ben oder auf sonstige Weise übermittelt werden und wir nicht über die Beschaffenheit unserer Ware vermögen Sachmängelrechte
widersprechen. Mündliche Nebenabreden, Abweichungen von des Kunden nur dann zu begründen, wenn sie zum Bestandteil einer 9.5 Der Kunde ist ermächtigt, die an uns abgetretenen Forderungen aus
diesen Bedingungen sowie Ergänzungen oder der Ausschluss dieser Beschaffenheitsvereinbarung zwischen den Parteien gemacht der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware bzw. neuen Sache ein-
Bedingungen sowie Garantie und Zusicherungserklärungen unserer werden. zuziehen. Eine Abtretung der Forderungen aus der Weiterveräuße-
Mitarbeiter oder Vertreter bedürfen zur Rechtswirksamkeit einer 7.0 Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung, rung an Dritte,auch im Rahmen eines echten Factoringvertrages,ist
schriftlichen Bestätigung. Dies gilt auch für die Abbedingung dieses jedoch nicht vor der Beibringung sämtlicher vom Kunden zu dem Käufer nicht gestattet.
Schriftformerfordernisses. beschaffenden Unterlagen sowie der Klärung aller technischen
Fragen. 9.6 Wir können die Ermächtigung zur Weiterveräußerung der Vorbe-
2.0 Die Abtretung von gegen uns gerichteten Forderungen des Kunden 8.0 Der Kaufpreis ist bei Lieferung fällig; die Gewährung eines haltsware bzw. neuen Sache gem. Ziffer 9.2 und die Ermächtigung
an Dritte ist ausgeschlossen; § 354 a Handelsgesetzbuch bleibt Zahlungsziels bedarf der Vereinbarung. Für die Rechtzeitigkeit von zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderungen gem. Ziffer 9.5
unberührt. Zahlungen kommt es auf den Zeitpunkt des Geldeinganges bei uns bei Zahlungsverzug oder Zahlungseinstellung des Käufers sowie im
bzw. der vorbehaltlosen Gutschrift auf unserem Konto an. Für den Fall eines Antrages auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder in
2.1 Ändern sich innerhalb 30 Tagen nach Vertragsabschluss Rohpreise, Zeitraum des Zahlungsverzugs des Kunden fallen Verzugszinsen von sonstigen Fällen beeinträchtigter Kredit- und Vertrauenswürdigkeit
Löhne, Frachtkosten oder ähnliches sind wir berechtigt, die Preise 1 % per Monat an,sofern uns nicht aus einem anderen Rechtsgrund des Käufers widerrufen. Im Falle des Widerrufs der Weiterver-
dementsprechend anzupassen. Der Käufer ist zum Rücktritt nur höhere Zinsen zustehen.Die Geltendmachung eines weiteren Scha- äußerungs- bzw. Einziehungsermächtigung ist der Kunde verpflich-
berechtigt, wenn die Preiserhöhung den Anstieg der allgemeinen dens sowie sonstiger gesetzlicher Rechte wegen Verzugs bleibt tet, seine Abnehmer von der Forderungsabtretung an uns unverzüg-
Lebenshaltungskosten zwischen Bestellung und Auslieferung nicht vorbehalten. Stehen mehrere Forderungen gegen den Kunden offen lich zu unterrichten und uns alle zur Einziehung erforderlichen Aus-
nur unerheblich übersteigt. und reicht eine Zahlung des Kunden nicht zurTilgung sämtlicher For- künfte und Unterlagen zu überlassen. Außerdem ist er in diesem
derungen aus, so erfolgt die Tilgung nach den gesetzlichen Vor- Falle verpflichtet, etwaige Sicherheiten, die ihm für Abnehmerfor-
3.0 Voraussetzung für unsere Lieferungspflicht ist die unbedingte schriften (§ 366 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch), selbst wenn der derungen zustehen, an uns herauszugeben bzw. zu übertragen.
Kreditwürdigkeit des Bestellers. Zweifel in dieser Hinsicht, ins- Kunde ausdrücklich auf eine bestimmte Forderung gezahlt hat.
besondere vergebliche Mahnungen, Zahlungseinstellung usw. Die Aufrechnung oder die Ausübung eines etwaigen gesetzlichen 9.7 Der Kunde ist verpflichtet, uns von einer Pfändung oder einer son-
berechtigen uns, Vorauszahlungen oder Sicherheiten zu verlangen Zurückbehaltungsrechts oder Leistungsverweigerungsrechts stigen rechtlichen oder tatsächlichen Beeinträchtigung der Gefähr-
oder vom Vertrag zurückzutreten. wegen von uns bestrittener oder wegen nicht rechtskräftig festge- dung der Vorbehaltsware oder der für uns bestehenden sonstigen
stellter Gegenansprüche des Kunden (beispielsweise wegen Män- Sicherheiten unverzüglich zu benachrichtigen.
3.1 Unsere Lieferverpflichtung steht unter dem Vorbehalt richtiger und gel der Sache) sind ausgeschlossen. Die Ausübung eines Zurückbe-
rechtzeitiger Selbstbelieferung. Rückstände einzelner Positionen haltungs- oder Leistungsverweigerungsrechts ist auch insoweit 9.8 Der Kunde verpflichtet sich, die Vorbehaltsware ausreichend gegen
aufgrund von Lieferengpässen sind möglich. Hieraus resultierende ausgeschlossen, als die Gegenansprüche des Kunden nicht auf Feuer-,Wasser- und Diebstahlschäden zum Neuwert zu versichern.
Regreßansprüche sowie Mehrkosten durch zusätzlichen Arbeitsauf- demselben Vertragsverhältnis beruhen. Seine Ansprüche aus den Versicherungsverträgen tritt er bereits
wand sind ausgeschlossen! 9.0 Wir behalten uns das Eigentum an der Ware („Vorbehaltsware“) bis jetzt an uns ab.
zur Erfüllung unserer sämtlichen, auch zukünftigen erst entstehen-
3.2 Nachlieferungen werden im Rahmen der Lieferfähigkeit derVorliefe- den Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor. 9.9 Für den Fall des Zahlungsverzuges oder eines sonstigen nicht nur
ranten schnellstmöglich ausgeführt und geben keinen Anlass,die be- Bei laufender Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt als Sicherung geringfügigen vertragswidrigen Verhaltens des Kunden sowie für
reits gelieferte und in Rechnung gestellte Ware nicht zu begleichen. für unsere jeweilige Saldoforderung. den Fall der Rückgängigmachung des Vertrages erklärt der Kunde
Alle Lieferungen erfolgen mit Streckenfahrzeugen, frei 40 t, Sattel- 9.1 Die Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den bereits jetzt seine Zustimmung dazu, dass wir die beim Kunden be-
zug befahrbarer Baustelle ohne Entladung. Kranentladung ist ein Kunden wird stets für uns vorgenommen, ohne dass hieraus eine findliche Vorbehaltsware bzw. – soweit wir deren alleiniger Ei-
Service, aber nicht Bestandteil der Lieferung! Verbindlichkeit für uns erwächst. Wird die Ware mit anderen, uns gentümer sind – die neue Sache i.S.v. Ziffer 9.1 – wegnehmen
Angegebene Liefertermine sind unverbindlich und freibleibend! nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das bzw. wegnehmen lassen. In der Wegnahme ist ein Rücktritt vom
Mehraufwand durch falsche Adressen sowie unzugängliche Bau- Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vertrag nur zu erblicken, wenn wir dies ausdrücklich erklären. Zur
stellen wird in Rechnung gestellt! Ware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zu Zeit der Ver- Durchführung dieser Maßnahmen wie auch zu einer allgemeinen
Bei unbesetzten Baustellen entladen unsere Fahrer an von Ihnen arbeitung. Für den Fall, dass Vorbehaltsware in der Weise mit be- Besichtigung der Vorbehaltsware bzw. neuen Sache hat der Kunde
gewählten Plätzen. Kosten für Um- oder Weitertransporte sind aus- weglichen Sachen des Kunden verbunden,vermischt oder vermengt unseren Beauftragten jederzeit Zutritt zu gewähren.
geschlossen! Wir weisen ausdrücklich darauf hin,dass angelieferte wird, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist,
Paletten trotz werkseitiger Verpackung vom Kunden unverzüglich überträgt der Kunde uns hiermit schon jetzt sein Eigentum an der 9.10 Wir sind nach vorheriger Androhung zur Verwertung der wegge-
gegen Feuchtigkeit; und Kunststoffe zusätzlich gegen Sonneneinwir- Gesamtsache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu dem nommenen Vorbehaltware berechtigt, wobei der Verwertungserlös
kung zu schützen sind.Bei blank verz.Blechen darf die Lagerung trotz Wert der anderen verbundenen, vermischten bzw. vermengten – abzüglich angemessener Verwertungskosten – auf die Verbind-
Schutz vor Feuchtigkeit,eine Woche im Stapel nicht überschreiten – Sachen. Wird Vorbehaltsware mit beweglichen Sachen eines Drit- lichkeiten des Kunden anzurechnen sind.
Kondensatfeuchtigkeit führt zu Weißrostbildung! Wenn nichts ande- ten dergestalt verbunden, vermischt oder vermengt, dass die Sache
res vereinbart ist, liefern wir die Ware mit der üblichen Werks- bzw. des Dritten als Hauptsache anzusehen ist, so tritt der Kunde schon 9.11 Der Kunde räumt uns an dem uns zur Ausführung des Auftrages
Transportverpackung. Wir sind nicht verpflichtet, die Verpackung jetzt den ihm gegen den Dritten zustehenden Vergütungsanspruch in überlassenen Material und dessen Stelle tretenden Ansprüche ein
zurückzunehmen; der Käufer ist selbst verpflichtet, die angefallene dem Betrag an uns ab,der dem auf die Vorbehaltsware entfallenden Pfandrecht zur Sicherung aller gegenwärtigen und künftigen An-
Verpackung auf eigene Kosten ordnungsgemäß zu entsorgen. Rechnungsendbetrag entspricht. Die durch Verbindung oder Vermi- sprüche aus der Geschäftsverbindung mit ihm ein.
schung entstandene Sache (im folgenden „neue Sache“ genannt)
4.0 Soweit Waren auf Wunsch des Kunden bei uns gelagert werden, bzw. die uns zustehenden bzw. nach dieser Ziffer 9.1 zu über- 9.12 Soweit der Eigentumsvorbehalt oder die Forderungsabtretung auf-
gehen die hierfür anfallenden Kosten zu Lasten des Kunden. tragenden (Mit-)Eigentumsrechte an der neuen Sache sowie die grund nicht abdingbarer ausländischer Rechtsvorschriften unwirk-
gemäß dieser Ziffer 9.1 abgetretenen Vergütungsansprüche dienen sam oder undurchsetzbar sein sollten,gilt die dem Eigentumsvorbe-
5.0 Die Lieferung ist nach Eingang auf eventuelle Transportschäden zu in gleicher Weise der Sicherung unserer Forderungen wie die halt oder der Forderungsabtretung in diesem Bereich entsprechende
untersuchen und zu prüfen; evtl. Mängel sind unverzüglich, läng- Vorbehaltsware selbst gem. Ziffer 9.1. Sicherheit als vereinbart. Ist hiernach die Mitwirkung des Kunden
stens innerhalb von 3 Tagen nach Empfang unter konkreter Bezeich- 9.2 Der Kunde ist berechtigt die Vorbehaltsware bzw. neue Sache im erforderlich, hat er alle Maßnahmen zu treffen die zur Begründung
nung des Mangels schriftlich geltend zu machen. Beanstandungen ordentlichen Geschäftsgang unter Eigentumsvorbehalt weiterzuver- und Erhaltung der Sicherheit erforderlich sind.
sind sofort in die Transportdokumente des Frachtführers einzutragen äußern. Der Kunde ist verpflichtet, sicherzustellen, dass die Forde-
und uns sofort mitzuteilen. Aus versicherungstechnischen Gründen rungen aus solchen Weiterveräußerungsgeschäften nach Maßgabe 10.0 Datenschutz:Dem Käufer ist bekannt,dass seine für die Abwicklung
ist jede andere Form der Meldung unwirksam. Bei Auftreten eines der Ziffern 9.3 und 9.4 auf uns übertragen werden können. Ander- der Lieferverträge notwendigen persönlichen Daten von uns auf der
Mangels ist jede Be- und Verarbeitung einzustellen und uns weitige Verfügungen sind ihm untersagt. Grundlage der Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes auf
Gelegenheit zur Besichtigung der Ware zu geben. Ist die Ware ver- 9.3 Die Forderungen des Kunden aus einer Weiterveräußerung der Vor- Datenträgern gespeichert werden.Der Käufer stimmt der Erhebung,
arbeitet, montiert, vermischt oder veräußert, sind Beanstandungen behaltsware werden bereits jetzt an uns abgetreten. Sie dienen in Nutzung und Verarbeitung seiner personenbedingten Daten durch
ausgeschlossen. Die Be- und Verarbeitung erfolgt auf die Gefahr des demselben Umfang unserer Sicherung wie die Vorbehaltsware. uns ausdrücklich zu. Er ist berechtigt, diese Zustimmung jederzeit
Käufers.Etwaige Ansprüche des Kunden wegen eines Mangels sind Veräußert der Kunde die Vorbehaltsware zusammen mit anderer, mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen.
auf das Recht auf Nacherfüllung beschränkt. Die Nacherfüllung nicht von uns gelieferter Ware, so gilt die Abtretung der Forderung
erfolgt nach unserer Wahl durch Beseitigung des Mangels oder nur in Höhe des Rechnungsendbetrages, der sich aus der Weiter- 11.0 Erfüllungsort für alle aus Verträgen mit uns sich ergebenden Ver-
durch Lieferung einer mangelfreien Sache. Bei Fehlschlagen der veräußerung der Vorbehaltsware ergibt. Bei der Veräußerung von pflichtungen ist Zeven. Für den Fall, dass der Käufer Kaufmann ist,
Nacherfüllung kann der Kunde nach seiner Wahl vom Kaufvertrag Ware, die gem. Ziffer 9.1 oder den gesetzlichen Vorschriften über wird Zeven als Gerichtsstand vereinbart, auch für Klagen im Ur-
zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Stellt sich bei der Prüfung die Verbindung,Vermischung und Vermengung von Sachen in unse- kunds-, Wechsel- und Scheckprozess. Wir können den Käufer an
behaupteter Mängel heraus, dass kein Gewährleistungsanspruch rem Miteigentum steht,gilt die Abtretung der Forderung in Höhe un- seinem allgem. Gerichtsstand verklagen. Es gilt ausschl. das Recht
besteht,ist der Kunde verpflichtet,die durch die Prüfung veranlass- seres Miteigentumsanteils. der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Be-
ten Kosten zu tragen. stimmungen des Übereinkommens derVereinten Nationen überVer-
träge über den internationalen Warenverkauf.
6.0 Unsere Angebote sind freibleibend. Von uns oder unseren Gehilfen
erstellte Aufmaße,Stücklisten oder Verlegepläne sind unverbindlich 12.0 Sollten Bestimmungen in diesen allgemeinen Verkaufsbedingungen
und vor Auftragserteilung vom Kunden sorgfältig zu prüfen,bzw.von oder sonstige Vertragsbestimmungen unwirksam sein oder werden,
einem fachkundigen Dritten überprüfen zu lassen. Zum Zustande- so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
kommen eines Vertrages bedarf es der schriftlichen Bestätigung der In diesem Fall sind die Vertragspartner verpflichtet, eine unwirk-
same Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirt-
schaftlichen Ergebnis der unwirksamen Bestimmung möglichst
nahe kommt.
Die Bruttopreise beziehen sich auf 19% Umsatzsteuer. Sollte die Umsatzsteuer erhöht werden, ergeben sich damit
automatisch höhere Bruttopreise. Berechnet wird immer die geltende Umsatzsteuer zum Zeitpunkt der Bestellung.
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